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Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Kundeninformationen

A. Reitunterricht

Mit allen ReitschülerInnen wird eine Vereinbarung über Reitunterricht abgeschlossen.
Der Reitunterricht findet auf dem Reitplatz, in der Reithalle, auf der Ovalbahn oder im Round-Pen statt. Ist aufgrund tierschutzrelevanter Faktoren (Hitze, Frost, etc.) das Reiten nicht möglich, wird Theorieunterricht durchgeführt. Dieser findet im Aufenthaltsraum statt.
Ein Reitschulplatz wird für die Teilnahme in einer festen wöchentlichen Gruppe vergeben. Weiterhin besteht die Möglichkeit, freie Reittermine auf Anfrage wahrzunehmen.

Reittermine

Der Reitunterricht findet in den offiziellen Schulwochen (Land Sachsen) sowie auch an Feier- und Brückentagen, die in der Schulzeit liegen, statt. Ausgenommen ist die erste Schulwoche nach den Sommerferien, in der der Stundenplan erstellt wird.
Für das Reitschuljahr gelten somit fest vereinbarte reguläre Reittermine. Diese werden für jedes Reitschuljahr zu Beginn desselben bekanntgegeben.

Zahlungsmöglichkeiten

10er-Karte - Der Kartenbetrag gilt für zehn Reitstunden im Gruppenunterricht.
Die Zahlung der Reitkarte ist vor dem ersten Reittermin fällig. Die Reitkarten gelten pro Person und sind nicht auf andere Personen übertragbar. Bei Familien mit mindestens zwei Reitschülern können 5er-Karten gekauft werden.

Jahresabonnement - Der Monatsbetrag gilt für eine Reitstunde pro Reitschulwoche an den regulären Reitterminen.
Der Betrag für das Jahresabonnement ist in 12 gleichen Monatsbeträgen zu zahlen. Die Höhe des Monatsbetrages ergibt sich aus der Anzahl der regulären Reittermine im Schuljahr. Erhöht oder verringert sich diese Anzahl, wird der Monatsbetrag zum jeweiligen Schuljahresbeginn entsprechend angepasst.
Im Betrag des Jahresabonnements sind 5 % Preisnachlass auf den regulären Reitstundenpreis enthalten.

Absage von Reitstunden durch ReitschülerIn
Eine Reitstunde muss spätestens am Vortag und mindestens 24 Std. vor Beginn abgesagt wer-den. Ein Ersatztermin kann erbeten und – soweit möglich – vereinbart werden. Ein Anspruch besteht nur, insofern ein entsprechender Termin verfügbar ist.
Falls die Absage nicht erfolgt oder zu kurzfristig geschieht, entfällt der Anspruch auf einen Ersatztermin.
Aus Fairnessgründen sollte die Absage sobald als möglich erfolgen, damit andere ReitschülerInnen die Möglichkeit für die Wahrnehmung eines Ersatztermins haben. Mit dem Ende des laufenden Reitschuljahres entfällt die Möglichkeit auf einen Ersatztermin.
Während der Laufzeit der abgeschlossenen Vereinbarung werden alle regulären Reittermine für ReitschülerInnen mit festem wöchentlichem Reitschulplatz fällig, unabhängig davon, ob die Teilnahme an der Reitstunde erfolgt ist.

Absage von Reitstunden durch die Reitschule
Bei ReitschülerInnen mit 10er-Karte wird der Termin nicht berechnet.
Für ReitschülerInnen mit Abonnement wird ein Ersatztermin angeboten. Ist das Nachholen trotz Angebot von zwei Ersatzterminen aus Gründen, die der/die ReitschülerIn zu vertreten hat, nicht möglich, verfällt der Anspruch. Kann die Reitschule keine zwei Ersatztermine innerhalb des laufenden Schuljahres anbieten, wird der anteilige Betrag erstattet.

B. Lehrgänge und Reiterferien

Die Buchung für wird verbindlich mit einer Anzahlung von 50 % des Gesamtpreises ab sofort; Restbetrag spätestens 4 Wochen vor Beginn zu zahlen auf u.g. Konto.

Bei Nichtteilnahme gilt die Anmelde-Anzahlung als Bearbeitungsgebühr - es sei denn, es wird eine Equivalenz geboten.
Die An- und Abmeldung muss schriftlich erfolgen.
Da sich kurzfristig kaum ein Teilnehmer ersetzen lässt, sind bei der Abmeldung
ab dem 30. Tag vor Beginn 50 %,
ab dem 15. Tag vor Beginn 80 % und
ab dem 5. Tag vor Beginn 100% des Gesamtpreises zu zahlen.
!! Der Abschluss einer Reiserücktrittversicherung wird empfohlen !!

C. Haftungsausschluss

„Ich erkenne an, dass die Teilnahme auf eigene Gefahr erfolgt.
Insbedondere werde ich darauf hingewiesen, dass der Veranstalter und der Leiter für Unfälle, die während des Aufenthaltes im Stall und auf dem Reitgelände erlitten werden, eine Haftung nur soweit übernehmen, als hierfür Versicherungsschutz besteht, bzw. der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der verantwortlichen Person beruht.“

Ostsächsische Sparkasse Dresden
Kto.Inhaber: Islandpferde Zentrum Dresden GmbH
IBAN:  DE87 8505 0300 0221 3240 20
BIC:  OSDDDE81XXX

Für das funktionierende Zusammenleben auf dem Hof besteht eine zusätzliche Hofordnung.
Diese hängt aus, kann im Büro eingesehen u./o. per e-mail angefragt werden.
ReitschülerInnen, EinstellerInnen, sowie deren Angehörige oder Bekannte verpflichten sich mit dem Betreten der Anlagen der Reitschule und des Hofes zur Einhaltung dieser Hofordnung!

Organisatorisches

REITSCHULE
Angegebene Uhrzeiten bezeichnen die Treffzeit.

Vor dem Reiten:
- Für die Vorbereitung der Pferde sind je nach Alter, Übung und Geschick 20-30 min.   einzuplanen, danach beginnt der Reitunterricht.
- Zur Vorbereitung gehört: Pferd holen, putzen, satteln, trensen (unter Anleitung).
- Vorbereitende Tätigkeiten werden beim Anfängerunterricht oder in Gruppen mit jüngeren Kindern durch einen Reitlehrer oder seine Helfer mit betreut.
- Die aktive Mithilfe von Erziehungsberechtigten/BegleiterInnen ist bei kleinen Kindern erwünscht.
- In den fortgeschrittenen Gruppen bereiten die Reiter ihre Pferde selbstständig vor.
- Ein kompetenter Ansprechpartner befindet sich auch hier vor Ort.
- Die/r ReitschülerIn muss genügend Zeit mitbringen, um die Vorbereitung des Pferdes absichern zu können.
- Die/r ReitschülerIn muss genügend Zeit mitbringen, um die Bezahlung + ggf. Absprachen absichern zu können.

Eine UE (insgesamt) beträgt 90 min..
Die Reitzeit (incl. Auf- und Absitzen + Führen) beträgt 45 min..

Nach dem Reiten:
- Für die Nachbereitung der Pferde sind je nach Alter, Übung und Geschick 20-30 min. einzuplanen.
- Wenn das Pferd keine weitere Stunde gebraucht wird, werden Trense und Sattel an ihren Platz geräumt, das Pferd gefüttert und auf die Koppel/Paddock geschafft.
- Nachbereitende Tätigkeiten werden beim Anfängerunterricht oder in Gruppen mit jüngeren Kindern durch einen Reitlehrer oder seine Helfer mit   betreut.
- Die aktive Mithilfe von Erziehungsberechtigten/BegleiterInnen ist bei kleinen Kindern erwünscht.
- In den fortgeschrittenen Gruppen bereiten die Reiter ihre Pferde selbstständig nach.
- Ein kompetenter Ansprechpartner befindet sich auch hier vor Ort.
- Die/r ReitschülerIn muss genügend Zeit mitbringen, um die Nachbereitung des Pferdes absichern zu können.
- Nach JEDER Stunde müssen Reitbahn oder -halle "abgeäppelt" werden.
- Alle ReiterInnen kehren bei Bedarf (nach der Reitstunde) Stall bzw. Anbindeplatz.
- Während der Ferien werden die Termine so gelegt, dass ein reibungsloses Nebeneinander der Reitstunden und Reiterfreizeiten gesichert ist.

Vereinbarung & Versicherung

Wir schließen mit jedem Reitschüler eine Vereinbarung über Reitstunden ab.
Mit der Einwilligung in den Reitunterricht werden unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert.
Unser Betrieb hat eine Betriebshaftpflichtversicherung.
Wir empfehlen Ihnen zusätzlich den Abschluss einer weitreichenden Unfallversicherung, in der das Reitrisiko abgedeckt ist.
(Vereinsmitglieder sind, in Ausübung des Reitsportes, über den am Hof ansässigen Verein ebenfalls versichert.)


Unsere Mailadresse lautet: kontaktislandpferde-zentrum.de
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